Jetzt aber – neue Einladung zur Mitgliederversammlung 2015
Jetzt aber – neue Einladung zur Mitgliederversammlung 2015

Jetzt aber – neue Einladung zur Mitgliederversammlung 2015

Nachdem wir mit der letzten Einladung ein formelles Problem hatten, ergeht nun die Einladung frühzeitig. Gleichzeitig wurde ein weiterer Tagesordnungspunkt hinzugenommen. Die Einladungsform zur Mitgliederversammlung soll geändert werden, siehe Tagesordnungspunkt 19. Doch jetzt einmal zuerst die neue Einladung, mit dem neuen Termin.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Liebe Mitglieder der KG Grau-Blau,

wir möchten Sie zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der KG Grau-Blau in die Gaststätte „dat Brauhaus” (Turnstraße 6, 56203 Höhr-Grenzhausen) einladen.  Die Versammlung findet statt am Donnerstag, den 11. Juni 2015, um 19:49 Uhr. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte geben Ihnen einen ersten Überblick.

Tagesordnung:
1.    Begrüßung / Eröffnung
2.    Totenehrung
3.    Wahl eines Protokollführers
4.    Verlesen des Protokolls der JHV 2014
5.    Bericht der 2. Vorsitzenden
6.    Bericht des Elferrat-Präsidenten
7.    Bericht des Schatzmeisters
8.    Bericht der Kassenprüferin und Entlastung des Vorstandes
9.    Ehrungen
10.  Antrag auf Satzungsänderung des § 2 „Mitgliedschaft“ in Punkt 3.a):

Die Textzeile „Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.“ wird geändert in
„Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich mit Frist von einem (1) Monat zum Jahresende an den Vorstand zu richten.“

11.  Antrag auf Satzungsänderung des § 3 „Rechte und Pflichten der Mitglieder“ in Punkt 5:

Die Textzeile „Soweit Mitglieder der Tanzgruppe Mitglieder der Gesellschaft sind, sind sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.“ wird ersatzlos gestrichen.

12.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.a):

Die beiden Positionen „Schriftführer“ und „Pressewart“ werden zusammengelegt und geändert in die Position „Pressewart/Schriftführer“.

13.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.a):

Die Position „2 Beisitzer“ wird geändert in „mindestens 2 Beisitzer“.

14.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.c):

Die Textzeile „Ehrenvorsitzende und Ehrenpräsidenten haben Sitz und Stimme im Vorstand“ wird geändert in
„Ehrenvorsitzende und Ehrenpräsidenten können mit beratender Stimme an der Vorstandssitzung teilnehmen.“.

15.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.g):

Die Textzeile „Der erste Vorsitzende sollte nicht gleichzeitig Geschäftsführer oder Schatzmeister sein.“ wird geändert in
„Der erste Vorsitzende sollte nicht gleichzeitig Schatzmeister sein.“

16.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.g):

Die Textzeile „Jedoch sollte der Vorstand aus sieben Personen bestehen.“ wird geändert in
„Jedoch sollte der Vorstand aus mindestens sieben Personen bestehen.“.

17.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.h):

Die Textzeile „Geldausgaben der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vorstandes. Diese Genehmigung kann in eiligen Fällen vom 1. Vorsitzenden in Verbindung mit dem Schatzmeister erteilt werden. Die Zustimmung des Vorstandes ist aber dann nachzuholen.“ wird geändert in
„Über Geldausgaben der Gesellschaft entscheidet der Schatzmeister zusammen mit dem 1. Vorsitzenden. Bis zu einer vom Vorstand beschlossenen Höchstgrenze kann der Schatzmeister im Einzelfall alleine entscheiden.“

18.  Antrag auf Satzungsänderung des § 5 „Elferrat“:

Die Textzeile „Der Elferrat sowie alle weiteren karnevalistisch Aktiven werden in jedem Jahr möglichst bis zur 1. Oktober durch den Vorstand auf Vorschlag des Elferrats-Präsidenten berufen.“ wird gestrichen und geändert in „entfällt“.

19.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 1.a):

Die Textzeile „Die Hauptversammlung findet in jedem Jahr möglichst bis Ende Mai statt und ist mit Ladungsfrist von einer Woche unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand einzuberufen .“ wird geändert in
„Die Hauptversammlung findet in jedem Jahr möglichst bis Ende Mai statt und ist mit Ladungsfrist von einer Woche unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im „Kannenbäckerland-Kurier“ und auf der vereinseigenen Internetseite „www.grau-blau.de“ durch den Vorstand einzuberufen.“.

20.  Rücktritt des Vorstandes
21.  Wahl eines Versammlungsleiters
22.  Entlastung des Vorstandes
23.  Neuwahl des Vorstandes
24.  Wahl der beiden Kassenprüfer
25.  Abstimmung über Ehrenmitglied
26.  Bedenkliche wirtschaftliche Lage der UG und Möglichkeiten der Förderung
27.  Anträge der Mitglieder (Lt. § 4 der Satzung müssen diese bis drei Tage vor Termin der JHV beim 1. Vorsitzenden bzw. im vorliegenden Fall bei der 2. Vorsitzenden bestätigt eingegangen sein)
28.  Verschiedenes (u. a. Münz-Firmenlauf, Kirmes)

Anträge bitte schriftlich an: Ute Heuser, Martin-Luther-Str. 16, 56203 Höhr-Grenzhausen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Wir bitten Sie, bei der Abgabe eines Kommentares auf unserer Internetseite erneut die Datenschutzbestimmungen zu bestätigen.