Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Liebe Mitglieder der KG Grau-Blau,

wir möchten Sie zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der KG Grau-Blau in die Gaststätte „dat Brauhaus” (Turnstraße 6, 56203 Höhr-Grenzhausen) einladen. Die Versammlung findet statt am Donnerstag, den 21.05.2015 um 19:49 Uhr.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte geben Ihnen einen ersten Überblick.

Tagesordnung:
1.    Begrüßung / Eröffnung
2.    Totenehrung
3.    Wahl eines Protokollführers
4.    Verlesen des Protokolls der JHV 2014
5.    Bericht der 2. Vorsitzenden
6.    Bericht des Elferrat-Präsidenten
7.    Bericht des Schatzmeisters
8.    Bericht der Kassenprüferin und Entlastung des Vorstandes
9.    Ehrungen
10.  Antrag auf Satzungsänderung des § 2 „Mitgliedschaft“ in Punkt 3.a:

Die Textzeile „Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.“ wird geändert in
„Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich mit Frist von einem (1) Monat zum Jahresende an den Vorstand zu richten.“.

11.  Antrag auf Satzungsänderung des § 3 „Rechte und Pflichten der Mitglieder“ in Punkt 5:

Die Textzeile „Soweit Mitglieder der Tanzgruppe Mitglieder der Gesellschaft sind, sind sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.“ wird ersatzlos gestrichen.

12.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.a:

Die beiden Positionen „Schriftführer“ und „Pressewart“ werden zusammengelegt und geändert in die Position
„Pressewart/Schriftführer“.

13.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.a:

Die Position „2 Beisitzer“ wird geändert in „mindestens 2 Beisitzer“.

14.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.c:

Die Textzeile „Ehrenvorsitzende und Ehrenpräsidenten haben Sitz und Stimme im Vorstand“ wird geändert in
„Ehrenvorsitzende und Ehrenpräsidenten können mit beratender Stimme an der Vorstandssitzung teilnehmen.“.

15.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.g:

Die Textzeile „Der erste Vorsitzende sollte nicht gleichzeitig Geschäftsführer oder Schatzmeister sein.“ wird geändert in
„Der erste Vorsitzende sollte nicht gleichzeitig Schatzmeister sein.“.

16.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.g:

Die Textzeile „Jedoch sollte der Vorstand aus sieben Personen bestehen.“ wird geändert in
„Jedoch sollte der Vorstand aus mindestens sieben Personen bestehen.“.

17.  Antrag auf Satzungsänderung des § 4 „Organe“ in Punkt 2.h:

Die Textzeile „Geldausgaben der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vorstandes. Diese Genehmigung kann in eiligen Fällen vom 1. Vorsitzenden in Verbindung mit dem Schatzmeister erteilt werden. Die Zustimmung des Vorstandes ist aber dann nachzuholen.“ wird geändert in
„Über Geldausgaben der Gesellschaft entscheidet der Schatzmeister zusammen mit dem 1. Vorsitzenden. Bis zu einer vom Vorstand beschlossenen Höchstgrenze kann der Schatzmeister im Einzelfall alleine entscheiden.“.

18.  Antrag auf Satzungsänderung des § 5 „Elferrat“:

Die Textzeile „Der Elferrat sowie alle weiteren karnevalistisch Aktiven werden in jedem Jahr möglichst bis zum 1. Oktober durch den Vorstand auf Vorschlag des Elferrats-Präsidenten berufen.“ wird gestrichen und geändert in „entfällt“.

19.  Rücktritt des Vorstandes
20.  Wahl eines Versammlungsleiters
21.  Entlastung des Vorstandes
22.  Neuwahl des Vorstandes
23.  Wahl der beiden Kassenprüfer
24.  Abstimmung über Ehrenmitglied
25.  Bedenkliche wirtschaftliche Lage der UG und Möglichkeiten der Förderung
26.  Anträge der Mitglieder (Lt. § 4 der Satzung müssen diese bis drei Tage vor Termin der JHV beim 1. Vorsitzenden bzw. im vorliegenden Fall bei der 2. Vorsitzenden bestätigt eingegangen sein)
27.  Verschiedenes (u. a. Münz-Firmenlauf, Kirmes, Halloween)

Anträge bitte schriftlich an: Ute Heuser, Martin-Luther-Str. 16, 56203 Höhr-Grenzhausen.

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